Dieser Bericht ist am 13. Januar 2026 in der Rheinischen Post erschienen.
Vorbemerkung
Beim Neujahrsempfang 2026 wies Bürgermeister Stephan Muckel u.a. auf das Jubiläumsjahr 2026 hin, in dem die Stadt Erkelenz die 700ste Wiederkehr der Stadtwerdung feiern wird. Erkelenz ist natürlich viel älter, wie alt genau weiß man leider nicht. In der Historie nimmt man dann die erste urkundliche Erwähnung, dies ist der 17. Januar 966. Das ist quasi die Geburtsurkunde. Also wird die Stadt Erkelenz am 17. Januar 2026 1060 Jahre alt.
Günther Merkens vom Heimatverein der Erkelenzer Lande blickt aus diesem Anlass einmal auf die „Geburtsstunde“ zurück.
Marienstift
Ausgangspunkt war eine Schenkung. Am 17. Januar 966 erhielt das Marienstift zu Aachen durch Tausch mit dem lothringischen Grafen Immo unter anderen den im Mühlgau in der Grafschaft des Eremfred gelegenen Ort Erkelenz und den Nachbarort Oestrich. Der Mühlgau lag in dem Gebiet zwischen Maas und Niers, das sich von der Niederrheinischen Bucht bis zum niederrheinischen Tiefland erstreckte. Kaiser Otto der Große bestätigte diesen Tausch in der genannten Urkunde bei einem Hoftag in Aachen.
Diese Urkunde ist die erste bekannte urkundliche Erwähnung von Erkelenz. Die Urkunde ist im Original nicht mehr erhalten, es existiert jedoch eine Abschrift.
Das Aachener Marienstift organisierte nach 966 seinen um Erkelenz gelegenen alloidalen ((altniederfränkisch allōd „volles Eigentum“) Grundbesitz in der zu jener Zeit üblichen Form eines „Fronhofsverbandes“. Den grundherrschaftlichen Mittelpunkt bildete der in Oestrich gelegene Fronhof des Aachener Stiftes. Erkelenz hingegen war mit seiner Kirche und dem zu dieser gehörenden Zehnthof der kirchliche Mittelpunkt des gleichen Fronhofsverbandes.
Seit 966 hatte also das Aachener Marienstift die Grundherrschaft in Erkelenz. Grundherrschaft bezeichnet die Verfügungsgewalt der Herren über die Bauern und das Land. Sie ist also die Ausübung der Macht durch einen Grundherrn über Land und Leute. Das Marienstift Aachen war somit Eigentümer des gesamten Grund und Bodens in Erkelenz und den umliegenden Dörfern mit der Besonderheit, dass die Landesherrschaft von den Grafen von Geldern ausgeübt wurde. Später wurden jedoch die Güter innerhalb des Stiftes zwischen Propst und Kapitel aufgeteilt.
Die Höfe wurden nicht selbst bewirtschaftet, sondern verpachtet. Die Pächter hatten von dem Erwirtschafteten unterschiedliche Abgaben zu leisten und waren auch zu Frondiensten verpflichtet. Die Abgaben bestanden meist aus Naturalleistungen (Zehnt, Fruchtzins), die der Hofhaltung der Grundherrn geliefert werden mussten, aber auch Dienstpflichten, wie Hand- und Spanndienste oder Abgaben in Geld.
Für Erkelenz und Oestrich war das Marienstift Aachen nicht nur Grundherr, sondern auch Zehntherr. Aus diesem Grund werden diese Abgaben auch im Aachener Güterverzeichnis aufgeführt. Verglichen mit anderen Grundherrschaften war Erkelenz der größte und umfassendste Besitz des Marienstiftes. Im 12. Jahrhundert wird der Zehnt vom Marienstift nur auf landwirtschaftliche Erträge erhoben. In den Güterverzeichnissen vor 1200 werden Grundbesitz und die daraus resultierenden Abgaben für Erkelenz und Oestrich getrennt (wie in der Urkunde von 966) aufgeführt. Später, so ab dem 12. Jahrhundert, wird nur noch von der Grundherrschaft in Erkelenz gesprochen.
Im 13. Jahrhundert wird in einem Güterverzeichnis des Stiftes ein Zehnthof in Erkelenz erwähnt. Auf einen Zehnthof oder Zehntscheune deutet auch die alte Lagebezeichnung „Am Zehntkamp“ hin. Die Gärten, die Hermann Josef Gormanns im Jahre 1867 der Pfarre für seine Stiftung vermachte und auf deren Grund das Krankenhaus gebaut wurde, werden in Gormanns Testament „am Zehntkamp“ bezeichnet. Diese Grundstücke lagen an einem Weg (heute Hauptschule am Zehnthofweg) zur Stadtmauer und hinter dem späteren ehemaligen Franziskanerkloster.
Vertreter des Marienstiftes vor Ort war der Schultheiß. Mathias Baux, der Erkelenzer Stadtschreiber, schreibt dazu in seiner Chronik aus der Mitte des 16. Jahrhunderts, dass der Propst des Marienstiftes die Macht hat, einen Schultheißen einzusetzen und abzusetzen, jederzeit nach seinem Willen. Schultheiß oder Schuldheiß bezeichnet einen Beamten, „der Schuld heischt“: Er hatte im Auftrag seines Herrn (Landesherrn, Stadtherrn, Grundherrn) die Mitglieder einer Gemeinde zur Leistung ihrer Schuldigkeit anzuhalten, also Abgaben einzuziehen oder für das Beachten anderer Verpflichtungen Sorge zu tragen. Dem Schultheiß stand in aller Regel ein Rentmeister zur Seite. Diesem oblag es, die Güter, Zehnte, Renten und Einkünfte des Grundherrn zu verwalten, deren Abgaben zur rechten Zeit anzufordern, anzumahnen und zu erheben. Er übermittelte dem Stift die Einkünfte aus dem Grundbesitz. Zu den Aufgaben des Rentmeisters gehörte in Erkelenz auch die Ausrichtung der „schependienste“, der sogenannten Schöffenmahlzeiten. Zur Erinnerung daran lädt die Stadt Erkelenz jedes Jahr vor Weihnachten zum „Schöffenessen“ ein.
Stadtrechte
Erst viel später wurden Erkelenz die Stadtrechte verliehen. Die „Stadtwerdung“ war ein länger andauernder Prozess, der mit der Verleihung der Urkunde im Jahre 1326 seinen Abschluss fand. Diese Urkunde ist nicht mehr vorhanden. Aber spätere Aufzeichnungen weisen eindeutig auf dieses Jahr hin.
Erkelenz hat also zwei geschichtliche Ereignisse, die es zu feiern gilt, einmal die erste urkundliche Erwähnung im Jahre 966 und dann die Stadtwerdung im Jahre 1326. So wurde z.B. im Jahre 1966 aufwändig die 1000-Jahrfeier begangen und in diesem Jahr werden die 700 Jahre Stadtwerdung gefeiert. Darauf kann sich die Bevölkerung schon jetzt freuen.1
Im Virtuellen Museum Erkelenz gibt es viele ergänzende und vertiefende Informationen zu diesem Bericht.
- , Geschichte der Stadt Erkelenz . Erkelenz, 1926
- , Mathias Baux: Chronik der Stadt Erkelenz und des Landes von Geldern. Faksimile - Transkription - Übersetzung, Band 1. Neustadt an der Aisch, ISBN: 978-3-9815182-9-0, 2016
- , Mathias Baux: Chronik der Stadt Erkelenz und des Landes von Geldern. Erläuterungen - Kommentare, Band 2. Neustadt an der Aisch, ISBN: 978-3-9815182-9-0, 2016
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