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Keyenberger Send

sonstiger Name: Sendgericht in Keyenberg
17. Jhrd. bis 1771

Den Artikel kann man auch als Podcast hören. Der wurde durch KI erstellt (notebookLM), ist aber interessant gemacht.

Podcast zum Keyenberger Send

Vorbemerkung

Gerichtsbarkeit und Kirche? Da denkt man doch automatisch an die Inquisition. Die kirchliche Gerichtsbarkeit war aber bis zum 18. Jahrhundert viel umfassender. Sie vollzog sich in jeder Kirchengemeinde und nannte sich „Send“ oder „Sendgericht“. Das Wort ist eine Ableitung vom Wort „Synode“. Vor dem Sendgericht wurden von den Geistlichen im Beisein der gräflichen Schultheißen oder vereidigter Laienzeugen Schandtaten, Sünden und Laster der Gemeindemitglieder behandelt und gerügt. In nahezu jeder Kirchengemeinde wurde ein Send abgehalten. Das Sendgericht entstand im 9. Jahrhundert aus bischöflichen Visitationen.1 Im 12. Jahrhundert wurden aus den Sendzeugen Sendschöffen, die alleine das Urteil fanden.2 Im 17., spätestens im 18. Jahrhundert wurde der Send in Deutschland, wo er hauptsächlich praktiziert wurde, abgeschafft.

Der Send in Keyenberg

Der Leiter eines Sendgerichtes war in der Regel der Pfarrer der Kirchengemeinde, in einem Schaltjahr der Landdechant. In Keyenberg führte allerdings immer der Pfarrer den Send. Er wurde als „Sendherr“ bezeichnet. Ihm zur Seite standen zwei Laienschöffen. Da die Schöffen gleichzeitig Kläger waren, hatten sie in der Gemeinde keinen guten Ruf. Vor dem Send hatten Vertreter aller Orte zu erscheinen, die zur Pfarre Keyenberg gehörten. Dies waren ab dem 13. Jahrhundert Keyenberg, Borschemich, Spenrath, Ober- und Unterwestrich, Berverath und Otzenrath.

© Wilhelm Borgs | Keyenberger Sendgericht
Darstellung einer Sitzung von Wilhelm Borgs

Das Sendgericht wurde in Keyenberg immer an Palmsonntag abgehalten. Über die Klagen und Urteile wurde ein Protokoll, manchmal nur schlecht als recht, geführt. Erst seit Pfarrer Bierwitz (1618 bis 1658 Pfarrer in Keyenberg) sind ausführliche Protokolle erhalten geblieben. Daraus gehen auch die Inhalte der Anklagen hervor, etwa Arbeiten an Feiertagen, Gewalt, Trinken, Ungehorsam, ungebührliches Benehmen in der Kirche. Neben diesen kirchlichen und sittlichen Verfehlungen entschied man auch über Gemeindeangelegenheiten, etwa Wahlen von Schöffen, Lehrern, Armenmeistern, Fragen zu Schulen, Wegen, Brücken, zur Armenunterstützung. Verhängte Strafen bestanden meist in Wachsspenden für die Kirche. Die Kerzen wurden in der Regel vom Küster zusammen mit seinen Nachbarn gezogen. Dabei trank man viel Bier, und es kam anschließend nicht selten zu Schlägereien, die dann wieder vor dem Send landeten.3,

Obwohl der Send sittliche und kirchliche Verfehlungen maßregelte, die heute zum Teil nicht mehr als verwerflich oder strafwürdig gelten, hatten die Urteile zur damaligen Zeit sehr wohl gesellschaftliche Auswirkungen für die Betroffenen in ihren Dörfern. Da sie in den Urteilen namentlich benannt wurden, erfolgte gerade dadurch eine Brandmarkung.

Die letzten Protokolle finden sich im Jahr 1771 im Pfarrarchiv in Keyenberg.4 5

Beispiele für Sendangelegenheiten => Klicken

Pfarrer Josef Schmitz (1937 – 1952 Pfarrer in Keyenberg) hat die Protokolle der Sendgerichtsverhandlungen durchgelesen und in seinen Aufsätzen (siehe Literaturverzeichnis) einige Beispiele hervorgehoben. Sie werden hier zitiert.

„Im Jahre 1690 heißt es, daß N. Werner aus Holz ‚auf christdag röben geplocht‘ (gepflügt, Anm. d. Verfassers) hätte. Also die einzelnen Uebeltäter sind in den Orten mit Namen genannt. Wenn wir heute von „bösen Zeiten“ sprechen, so möge man diese einmal mit jener Zeit vergleichen, in der auf dem Sendgericht über folgende Uebeltäter verhandelt wurde. Es wurde geklagt:

Ao 1708. Keyenberg: daß Christoph Hippeler ahn einem sontagh nach der müllen geschürget, auch ahm nachmittagh desselben Dags eine zeit lang selbsten auf dem Kamp die ege (Egge, Anm. d. Verfassers) gezogen. 1718 Keyenberg: daß Zours Halfmann – d. i. der Halbwinner von Zourshof – auf einen Feyertag ein Kahr gerste nach Erkelenz gefahren habe. Gibt an, er habe diese gratis pro deo an das Kloster gefahren.

Auch wird über ungebührliches Benehmen in der Kirche geklagt: 1675 muß sich Winden auf dem Coten in Westrich wegen Gewalttätigkeit in der Kirche verantworten.

1703 wird aus Keyenberg geklagt, daß Gordt Hamecher in der Kirchen habe tuback geraucht. – Ein starkes Stück! – Im Jahre 1721 heißt es: Thomas Settels und Franz Streerath hätten bei Einholung der Bruderschaftsfahne mutwilligerweise in der Kirche ihr Gewehr abgeschossen.

Die einzelnen Gebote scheinen beim Sendgericht auf deren Befolgung hin behandelt worden zu sein. So lesen wir 1703: ‚Aus Holz wird geklagt, daß der alte Jossen Peter von seinen Kindern verlassen und keine notdürftigen Lebensmitteln habe.‘ Unter Westrich wird vorgebracht, ‚wird gesendt‘, d. h. auf dem send vorgebracht wegen fluchens und gottlästerlich Reden. 1624.

Keyenberg 1633: Paulus Spilmanns hat den vicarium verwundt mit einer Kannen.

Keyenberg 1709: Johannes Jansen ist verklagt, daß er seine schwegermutter hätte geschlagen, ist solches aber nicht gestendigh (geständig, Anm. d. Verfassers), sondern bekendt, daß er von der schwegermutter mit haaren und mit fausten geschlagen worden in passivo. 4 Jahre später bezeugt dann sein Nachbar, Gerhard der Cohrer, daß er seine schwegermutter habe aus dem hauß geschleift.“ Das Verhältnis der beiden scheint also wirklich nicht herzlich gewesen zu sein.

Von öffentlich bekannten Vergehen gegen das 6. Gebot ist in den Sendprotokollen selten die Rede. Im Jahre 1721 wird bestimmt, daß der Ehebrecher mit 5 Pfund Wachs bestraft werden sollte.

Unmäßiges Trinken sowie Eigentumsvergehen werden oft vorgenommen. Eine Merkwürdigkeit findet sich 1684 unter Keyenberg: Die kazefanger sind ermahnt, solches nit mehr zu tun. Für diese und viele anderen Sendvergehen wurden dann auch Strafen verhängt und zwar meistens bestanden diese in der Abgabe von Wachs für die Kirche.“6

  1. Siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Sendgericht (Stand: 10.2025)
  2. Vgl. Josef Schmitz, Keyenberger Herrlichkeit, Seite 38
  3. vgl. Josef Schmitz, Heimatkalender 1952, Seite 48
  4. vgl. Josef Schmitz, Heimatkalender 1952, Seite 48
  5. Text von Wolfgang Lothmann 2025 für den Heimatverein der Erkelenzer Lande e. V.
  6. vgl. Josef Schmitz, Heimatkalender 1952, Seite 47 – 48
  1. Landkreis Erkelenz und Heimatverein der Erkelenzer Lande, Heimatkalender der Erkelenzer Lande. Erkelenz, 1952. Josef Schmitz: Der Keyenberger Send, Seite 47 - 48
  2. Josef Schmitz, Keyenberg - Die Alte Herrlichkeit. Ein geschichtlicher Überblick. Erkelenz, 1939
  3. Wikipedia, Wikipedia Deutsch. https://de.m.wikipedia.org/, wiki/Sendgericht (Stand: 10.2025)

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