Erhalt der geretteten Dörfer

Braunkohleausstieg

 Im Jahre 2021 hielt die Regierungskoalition SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP in ihrem Koalitionsvertrag fest, dass der Ausstieg aus der Braunkohle bis zum Jahre 2030 erfolgen soll. Dadurch wurde die Abbaufläche dr Grube Garzweiler II so verkleinert, dass die Dörfer Keyenberg, Kuckum, Westrich und Berverath erhalten bleiben konnten. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen beschloss im Oktober 2022, den Vorschlag der Bundesregierung aufzunehmen und den Braunkohleplan entsprechend zu ändern. Am 19. September 2023 entschied das Landeskabinett in Nordrhein-Westfalen über die neue Leitentscheidung, die u. a. die Dörfer Keyenberg, Kuckum, Westrich und Berverath endgültig vor dem Abbau retteten.1 Der Umsiedlerstatus für die Einwohner der Dörfer soll demnach bis zum 30. Juni 2026 bestehen bleiben. Die geretteten Dörfer sollen zu „Orten der Zukunft“ entwickelt werden.2 Laut Leitentscheidung soll diese Entwicklung durch die zuständige Gemeinde erfolgen. Wörtlich heißt es dazu:
„Die kommunalen Entwicklungskonzepte folgen dem Leitbild, neue Wohn- und Arbeitsformen zu etablieren und wieder ein dörfliches Gemeinschaftsleben zu ermöglichen. Um- und Neubau sollen in einer klimaschützenden und -angepassten, flächensparenden und / oder ressourcenschonenden Bauweise erfolgen. Dabei werden hohe Anforderungen an die Qualität der Planung gestellt. Es ist eine intensive Einbindung der Bevölkerung, insbesondere der in den betroffenen Ortschaften, in die örtlichen Entscheidungen sicherzustellen.“3
Damit hatte die Landesregierung der Stadt Erkelenz den Auftrag erteilt, die Entwicklung der alten Dörfer in Angriff zu nehmen.

© Heimatverein der Erkelenzer Lande e. V. | Minkenberg GmbH | Karte Erkelenz
Schraffierung: endgültige Abbaugrenze

Entwicklungsschritte

Zukunftsvisionen

Die Stadt Erkelenz beauftragte ein Planungsbüro bereits vor der Kabinettsentscheidung im Februar 2023 damit, Entwürfe für die zukünftige Entwicklung der Dörfer zu entwickeln. Es stellte auf einer öffentlichen Bürgerveranstaltung in der Stadthalle Erkelenz drei Entwicklungsmodelle vor, zu denen die Bevölkerung bis zum 15. März 2023 Stellung nehmen sollte.

Vorgeschlagen waren folgende Modelle:

Land der Alleen

© Stadt Erkelenz | Planungsbüro MUST | Land der Alleen

Goldene Äcker

© Stadt Erkelenz | Planungsbüro RUST | Goldene Äcker

Neustadt am See4

© Stadt Erkelenz | Planungsbüro MUST | Neustadt am See

Nach Auswertung der Rückmeldungen ermittelte das Planungsbüro folgende Schwerpunkt für die Weiterentwicklung:

  • „vorhandene[n] Baumalleen erhalten und mit Maß an ausgewählten Wegen ausbauen
  • große landwirtschaftliche Flächen nicht zerstückeln, sondern erhalten
  • Flächen für eine moderne, kleinbäuerliche Landwirtschaft sind an Dorfrändern oder zwischen den Dörfern möglich
  • breite, halboffene Waldstruktur entlang der Tagebaukante
  • Rad- und Wanderwegenetz mit Maß und in Zusammenhang mit den Baumallen ausbauen
  • ÖPNV mit modernen Lösungen weiterentwickeln, Verbindung nach Mönchenglabdach und in andere Orte aus der Umgebung mitdenken
  • leistungsfähige Nord-Süd-Verbindung berücksichtigen
  • nicht weiter berücksichtigen, weil zu unbeliebt: Seilbahn, Agrarbahn
  • bebaute Flächen als Siedlungsfläche erhalten. Welche Gebäude erhalten bleiben und für welche Gebäude ein Abriss grundsätzlich denkbar ist, soll in der Zukunftsvision thematisiert werden
  • räumliche Erweiterung der fünf Dörfer zu einer „Stadt am See“ soll die Zukunftsvision nicht enthalten. Diese Entscheidung wird den kommenden Generationen überlassen.“5

Verfahren der Revitalisierung

Mit dem Plan zur Entwicklung der Zukunft wurde auch festgelegt, wie die alten Dörfer wieder besiedelt werden sollten. Nach dem so genannten „Erkelenzer Modell“ erhielten zunächst die bereits umgesiedelten Bewohner die Möglichkeit eines Rückkaufs ihrer alten Immobilie. Die ehemaligen Besitzer oder ihre Kinder konnten vom März 2024 bis Juli 2024 ihr Interesse bekunden, ihre Häuser wieder zurückkaufen. Das Verfahren erfolgte nach folgendem Ablauf6:

  • Zuerst wird die Immobilie besichtigt, gegebenfalls mit einem Sachverständigen, um den finanziellen Aufwand für die Sanierung der entstandenen Witterungsschäden zu ermitteln.
  • Bei einem noch weiterhin vorhandenen Interesse am Rückkauf wird ein Wertgutachten erstellt, in dem der Verkehrswert der Immobilie festgestellt wird. Nach diesem Wert wird ein Kaufvertrag erstellt. Einen Verhandlungsspielraum soll es nicht geben.
  • Sollte der Kaufinteressent nach dem Gutachten noch vom Kauf zurücktreten wollen, muss er 10% der Gutachterkosten tragen.
  • Zurückkaufen kann man die Immobilien in diesem Verfahren nur zum Zwecke der Eigennutzung. Das heißt: Nur die ehemaligen Eigentümer oder deren Kinder dürfen die Immobilie nutzen. Kommt das Wertgutachten zu dem Schluss, dass die Immobilie nicht mehr sanierbar ist, verfällt die Rückkaufsoption.

Am Ende dieses Verfahrens hatten sich 39 Interessenten zum Rückkauf gemeldet, von denen 18 ein Wertgutachten erstellen ließen. Ende 2025 wurde mit 10 Interessenten ein vertiefendes Gespräch geführt. 7 sind vom Rückkauf zurückgetreten, ein Interessent das sein Anwesen zurückgekauft, mit den beiden anderen wird zum Zeitpunkt dieses Artikels noch verhandelt.7

Ab dem 28. November 2025 können auch weitere Interessenten die Immobilien kaufen, „wobei ehemalige Einwohnerinnen und Einwohner der Dörfer des Dritten Umsiedlungsabschnittes, Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Erkelenz sowie dort Berufstätige“8 den Vorrang haben. Beim Aufkauf der Immobilien gelten klare Strukturen für den Eigentumsübergang und die Umsetzung der Revitalisierungsstrategie, die unter anderem die historische Identität der Dörfer bewahren sollen. Gerade für die denkmalgeschützten Gebäude sollen Modelle zu einer sinnvollen Nutzung entwickelt werden. Zu diesem Zweck hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung dem Bürgermeister der Stadt Erkelenz am 10.11.2025 in einem ersten Schritt 14,3 Millionen Euro überreicht. Die Stadt möchte die ehemalige Schule und Kita in Keyenberg zurückkaufen und sie für ihre ursprüngliche Bestimmung wieder herrichten. Zudem soll das Feuerwehrhaus in Kuckum und ein Mehrfamilienhaus am Keyenberger Markt gekauft werden, die als Anlaufstelle, Ausstellungsort und Treffpunkt genutzt werden sollen.9

Namensgebung

Die Entscheidung, die alten Dörfer nicht abzubaggern, bedeutete, dass in Erkelenz 5 Dörfer mit dem gleichen Namen existierten. Also musste über eine Namensänderung entschieden werden. Im Laufe des Jahres 2024 wurden dazu die Bewohner der Dörfer per Postwurfsendung gebeten, Namensvorschläge für die Ortschaften zu machen. Aus diesen Vorschlägen sollte der Rat der Stadt beschließen, welche Namen die Ortschaften am Ende des Umsiedlungsstatusses am 01.07.2026 erhalten sollten.

© Stadt Erkelenz | Plan Namensgebeung
Verfahren laut Internetseite der Stadt (erkelenz.de (Stand: 29.11.2025))

 „Dabei wurde Folgendes beschlossen: Die Dörfer Ober- und Unterwestrich behalten am Altstandort ihre Namen. Am Umsiedlungsstandort werden die beiden Dörfer als Westrich zusammengefasst. Weiterhin werden die Dörfer Kuckum, Keyenberg und Berverath an den Altstandorten den Namenszusatz „Alt-“ erhalten. An den Umsiedlungsstandorten fällt der Namenszusatz (neu) somit weg. Als Beispiel: Ab dem 1. Juli 2026 wird aus Kuckum Alt-Kuckum. Aus Keyenberg (neu) wird bspw. ab dem 1. Juli 2026 Keyenberg.“10

Weil die alten Dörfer umbenannt wurden, sollten sie als Ausgleich die alten Straßennamen behalten. Zu den neuen Straßennamen in den Umsiedlungsdörfern sind Ende 2025 noch keine Beschlüsse gefallen.

Schlussbemerkung

Die Stadt Erkelenz hat bereits einige Entscheidungen für die Wiederbelebung der Dörfer gemeinsam mit deren Einwohnern getroffen. Der Revitalisierungsprozess für die alten Dörfer steht aber erst am Anfang. Ein für alle wichtiger Beschluss ist, dass der Charakter der alten Dörfer weitgehend erhalten bleiben soll. An dieser Stelle wird das weitere Verfahren bei neuen Sachlagen ergänzt. Bleibt zu hoffen, dass das Leben in den Dörfern bald wieder Einzug hält.11

  1. unbekannter Autor, . https://www.land.nrw, /portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV18-1645.pdf (Stand: 28.11.2025)
  2. Stadt Erkelenz, www.erkelenz.de. www.erkelenz.de, (Stand: 28.11.2025)
  3. Rheinische Post Mediengruppe (Hrsg.), Rheinische Post. Düsseldorf, 01.02.2024, 28.11.2025

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